Wir werden leider immer wieder von vielen
Personen nicht ernst genommen, was den
Ablauf unseres Mahn und
Vollstreckungsprozesses betrifft. Daher hier
noch mal im einzelnen:
1. Nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist
(Rechnungsdatum)
senden wir eine erste noch kostenfreie Erinnerung. Nach
Erhalt
der
kosten
freien
Erinnerung werden weitere 10 Tage
Zahlungsfrist gesetzt um den offenen Betrag
noch ohne zusätzliche Kosten auszugleichen.
2. Nach Ablauf der 2. Zahlungsfrist (Nach
der kostenfreien Erinnerung) senden
wir eine erste kostenpflichtige Mahnung.
Dabei
erheben wir dann
25,00 Euro Mahnspesen.
Nach Erhalt der ersten kostenpflichtigen
Mahnung gewähren wir weitere 10 Tage
Zahlungsfrist, um den offenen Betrag
auszugleichen.
3. Nach Ablauf der 3.
Zahlungsfrist (nach der ersten
kostenpflichtigen Mahnung) senden wir eine zweite und
letzte kostenpflichtige Mahnung.
Dafür erheben wir dann weitere 25,00 Euro
Mahnspesen. Ab diesem Zeitpunkt ist dann
eine aktive Teilnahme an unseren
Terminen für
diese Person
auch nie mehr
möglich, weil wir dafür 100% zuverlässige
Akteure benötigen und solche Teilnehmer dann
leider auch nicht mehr
als zuverlässige Personen einstufen können.
Das befreit aber trotz allem nicht von
der Zahlungspflicht. Es
werden zum 4. und letzten Mal weitere 10 Tage Zahlungsfrist gesetzt.
4. Wer sich weiterhin als
Zahlungsunwillig erweisen sollte, der wird dann von uns
einmalig auf dem Postweg an den offenen Betrag
erinnert.
Das erfolgt als Einschreibebrief auf dem
Postweg an die Postzustelladresse.
Diese wird über einen Rechtsanwalt bei der
Bundesnetzagentur anhand der
Sende-IP-Adresse ermittelt.
Die Kosten für die Ermittlung der
Postzustelladresse ( Aktuell 399,00
Euro) werden dann dem Vertragsgegner
zusätzlich in Rechnung gestellt
Hierfür speichern wir auch
bei jeder Anmeldung die Sende-IP (das ist
der digitale Fingerabdruck) des
Angemeldeten.
5. Nach verstreichen dieser letzten
Zahlungsfrist wird ein gerichtliches
Mahn/Vollstreckungsverfahren von uns
angestrebt.
Es entstehen
zusätzliche Kosten in Höhe von 395,00 Euro (Gerichtskosten
Mahn/Vollstreckungsbescheid und
Inkassounternehmen)
6. Danach werden wir die Kosten über Pfändungen
eintreiben lassen (Lohnpfändung,
Kontopfändung, Taschenpfändung usw.)
Hierfür werden weitere Kosten in Höhe von
225,21 Euro berechnet.
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Zur
Übersicht:
So schnell erhöhen sich ihre Kosten bei nicht
fristgerechter Bezahlung bzw. bei
Zahlungsunwilligkeit:
Nach Rechnungsstellung sind Zahlungsziel
14 Tage . Danach folgen die weiteren
Schritte jeweils nach weiteren 10 Tagen
Zahlungsfrist:
Auflistung
Für eine verbindliche kostenpflichtige
Anmeldung als Akteur / Clubmitglied
Bei fristgerechter Zahlung bis 14 Tage
nach Rechnungsstellung 160,00 Euro
Clubbeitrag Rechnungsbetrag
nach einer kostenfreier Erinnerung 160,00 Euro Clubbeitrag
Rechnungsbetrag
nach der 1. Mahnung + 25,00 Euro
Mahnspesen 185,00 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so in der 1. Mahnung)
nach der 2. Mahnung + 25,00 Euro
Mahnspesen 210,00 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so in der 2. Mahnung)
Einschreibebrief +399,00 Euro Mahn +
Ermittlungskosten * 609,00 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so im Einschreibebrief)
ger. Mahn Vollstreckungsbescheid + 395,00
Euro Gericht / Inkasso **
1004,00 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so auf dem Mahn und
Vollstreckungsbescheid)
Vollstreckungskosten
(Lohn/Gehalts/Sachpfändungen)
+ 221,21 Euro ***
1225,21 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so auf dem Vollstreckungs-
und Pfändungsbescheid)
* Die Ermittlung der
Postzustelladresse kann nur über einen
Rechtsanwalt erfolgen. Daher sind diese
Ermittlungskosten mit 399,00 Euro dann doch
sehr hoch.
** gerichtliche Mahn und
Vollstreckungskosten inklusive Inkassokosten
sind bis zu einem "gewissen Betrag" in dem
sich unsere Forderungen bewegen, noch bei
nur 395,00 Euro.
Diese
erhöhen sich aber um ein vielfaches, wenn
ein Gericht in einem Schnellverfahren über
einen Widerspruch entscheiden muss.
*** Kosten für
Wirtschaftsauskunft über die
Vermögensverhältnisse des Schuldners, sowie
Antrag auf eidesstattliche Versicherungen,
Lohn und Kontopfändungen usw.
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Für eine verbindliche kostenpflichtige
Anmeldung als Akteur / Drehpartner
Bei fristgerechter Zahlung bis 14 Tage nach
Rechnungsstellung 100,00 Euro
Schutzgebühr/Aufnahmegebühr
Rechnungsbetrag
nach einer kostenfreier Erinnerung 100,00 Euro
Schutzgebühr/Aufnahmegebühr
Rechnungsbetrag
nach der 1. Mahnung + 25,00 Euro
Mahnspesen 125,00 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so in der 1. Mahnung)
nach der 2. Mahnung + 25,00 Euro
Mahnspesen 150,00 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so in der 2. Mahnung)
Einschreibebrief +399,00 Euro Mahn +
Ermittlungskosten * 449,00 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so im Einschreibebrief)
ger. Mahn Vollstreckungsbescheid + 395,00
Euro Gericht / Inkasso ** 844,00 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so auf dem Mahn und
Vollstreckungsbescheid)
Vollstreckungskosten
(Lohn/Gehalts/Sachpfändungen)
+ 221,21 Euro ***
1065,21 Euro zu zahlender Betrag
(das steht dann auch so auf dem Vollstreckungs-
und Pfändungsbescheid)
* Die Ermittlung der
Postzustelladresse kann nur über einen
Rechtsanwalt erfolgen. Daher sind diese
Ermittlungskosten mit 399,00 Euro dann doch
sehr hoch.
** gerichtliche Mahn und
Vollstreckungskosten inklusive Inkassokosten
sind bis zu einem "gewissen Betrag" in dem
sich unsere Forderungen bewegen, noch bei
nur 395,00 Euro.
Diese
erhöhen sich aber um ein vielfaches, wenn
ein Gericht in einem Schnellverfahren über
einen Widerspruch entscheiden muss.
*** Kosten für
Wirtschaftsauskunft über die
Vermögensverhältnisse des Schuldners, sowie
Antrag auf eidesstattliche Versicherungen,
Lohn und Kontopfändungen usw.
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Stornopauschale >>
Für einen fristgerecht bei uns eingegangenen unbegründeten
Widerruf :
Bei fristgerechter Zahlung bis 14 Tage
nach Rechnungsstellung 25,00 Euro Stornogebühr
Rechnungsbetrag
Stornopauschale
wurde nach der ersten Erinnerung nicht
bezahlt >>> Widerruf ist
unwirksam - Der Clubbeitrag oder die
Anmeldegebühr sind zu bezahlen.
Weiterer Mahn und
Vollstreckungsweg siehe
oben bei Akteur / Drehpartner
bzw. bei Akteur / Clubmitglied
* Die Ermittlung der
Postzustelladresse kann nur über einen
Rechtsanwalt erfolgen. Daher sind diese
Ermittlungskosten mit 399,00 Euro dann doch
sehr hoch.
** gerichtliche Mahn und
Vollstreckungskosten inklusive Inkassokosten
sind bis zu einem "gewissen Betrag" in dem
sich unsere Forderungen bewegen, noch bei
nur 395,00 Euro.
Diese
erhöhen sich aber um ein vielfaches, wenn
ein Gericht in einem Schnellverfahren über
einen Widerspruch entscheiden muss.
*** Kosten für
Wirtschaftsauskunft über die
Vermögensverhältnisse des Schuldners, sowie
Antrag auf eidesstattliche Versicherungen,
Lohn und Kontopfändungen usw.
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Ab diesem Zeitpunkt beginnen wir mit
Pfändungsmaßnahmen: Lohnpfändung,
Sachpfändung, Kontopfändung. Feststellung
von Vermögensverhältnissen, Eintrag in die
Schufa,
Antrag auf eine eidesstattliche
Versicherung, Antrag an die
Rentenversicherung die Rente ganz oder
teilweise zur Schuldenregulierung
einzubehalten usw. usw. usw.
Wir empfehlen daher jedem, der sich bei uns
angemeldet und die Widerrufsfrist übersehen
hat,
spätestens nach der ersten kostenfreien
Erinnerung den offenen Posten auszugleichen,
um weitere
eigentlich unnötige und nicht unerhebliche Zusatzkosten zu
vermeiden. Spätestens nach Erhalt des
Einschreibebriefes
an der Postzustellanschrift, sollte dann aber
bezahlt werden, um zu den bis dahin
entstandenen nicht unerheblichen Kosten
die Gerichts und Inkassokosten
in Höhe von zusätzlich 395,00 Euro zu vermeiden.
Sonst werden aus ursprünglich 160,00
Euro Clubbeitrag sehr schnell 876,21 Euro
Pfändbarer Betrag
bzw. aus ursprünglich
100,00 Euro Schutzgebühr
sehr schnell 816,21 Euro Pfändbarer
Betrag.
Auch die Stornogebühren erhöhen sich
entsprechend. Zahlungsunwilligkeit lohnt
sich also nicht,
zumal wir 30 Jahre einen Titel haben, der
aufgrund des Fernabsatzgesetzes auch nicht
in eine Restschuldbefreiung fällt.
Wir können sogar die Rente Anteilmäßig
pfänden lassen. (auch das mussten wir in den letzten 15 Jahren
schon öfter machen).
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