Wir werden leider immer wieder von vielen
Personen nicht ernst genommen, was den
Ablauf unseres Mahn und
Vollstreckungsprozesses betrifft. Daher hier
noch mal im einzelnen:
1. Nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist
(Rechnungsdatum)
senden wir eine erste noch kostenfreie Erinnerung. Nach
Erhalt
der
kosten
freien
Erinnerung werden weitere 10 Tage
Zahlungsfrist gesetzt um den offenen Betrag
noch ohne zusätzliche Kosten auszugleichen.
2. Nach Ablauf der 2. Zahlungsfrist (Nach
der kostenfreien Erinnerung) senden
wir eine erste kostenpflichtige Mahnung.
Dabei
erheben wir dann
25,00 Euro Mahnspesen.
Nach Erhalt der ersten kostenpflichtigen
Mahnung gewähren wir weitere 10 Tage
Zahlungsfrist, um den offenen Betrag
auszugleichen.
3. Nach Ablauf der 3.
Zahlungsfrist (nach der ersten
kostenpflichtigen Mahnung) senden wir eine zweite und
letzte kostenpflichtige Mahnung.
Dafür erheben wir dann weitere 25,00 Euro
Mahnspesen. Ab diesem Zeitpunkt ist dann
eine aktive Teilnahme an unseren
Terminen für
diese Person
auch nie mehr
möglich, weil wir dafür 100% zuverlässige
Akteure benötigen und solche Teilnehmer dann
leider auch nicht mehr
als zuverlässige Personen einstufen können.
Das befreit aber trotz allem nicht von
der Zahlungspflicht. Es
werden zum 4. und letzten Mal weitere 10 Tage Zahlungsfrist gesetzt.
4. Wer sich weiterhin als
Zahlungsunwillig erweisen sollte, der wird dann von uns
einmalig auf dem Postweg an den offenen Betrag
erinnert.
Das erfolgt als Einschreibebrief auf dem
Postweg an die Postzustelladresse.
Diese wird über einen Rechtsanwalt bei der
Bundesnetzagentur anhand der
Sende-IP-Adresse ermittelt.
Die Kosten für die Ermittlung der
Postzustelladresse ( Aktuell 2.500,00
Euro) werden dann dem Vertragsgegner
zusätzlich in Rechnung gestellt
Hierfür speichern wir auch
bei jeder Anmeldung die Sende-IP (das ist
der digitale Fingerabdruck) des
Angemeldeten.
5. Nach verstreichen dieser letzten
Zahlungsfrist wird ein gerichtliches
Mahn/Vollstreckungsverfahren von uns
angestrebt.
Es entstehen
zusätzliche Kosten in Höhe von 4.500,00 Euro (Ermittlung
der Postzustelladresse, Gerichtskosten
Mahn/Vollstreckungsbescheid und
Inkassounternehmen)
6. Danach werden wir die Kosten über Pfändungen
eintreiben lassen ( Lohnpfändung,
Kontopfändung, Taschenpfändung,
Eidesstattliche Versicherung, Zwanghaft
usw. )
Hierfür werden weitere Kosten in Höhe von
225,21 Euro berechnet.
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